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   VG Wiesbaden, 20.02.2017 - 6 K 913/16.WI   

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https://dejure.org/2017,70753
VG Wiesbaden, 20.02.2017 - 6 K 913/16.WI (https://dejure.org/2017,70753)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 20.02.2017 - 6 K 913/16.WI (https://dejure.org/2017,70753)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 6 K 913/16.WI (https://dejure.org/2017,70753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    2011 § 63 HBO, 2011 § 27 HBO
    Zur Anwendung von Brandschutzbestimmungen auf Fahrgastunterstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1999 - 8 A 10951/99

    Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.02.2017 - 6 K 913/16
    Die auf Tatbestandsseite vorzunehmende Abwägung (vgl. Hornmann, HBO, § 63 Rn. 15ff) verlangt die Befassung der Bauaufsicht mit den in die Abwägung einzubeziehenden öffentlichen Belangen, zu denen, zumal auch sub specie Nachbarschutz, die Vorschriften über den Brandschutz gehören (vgl. Hornmann, a.a.O., Rn. 23; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. November 1999 - 8 A 10951/99 -, juris Rn. 25 zur vergleichbaren rheinland-pfälzischen Vorschrift).

    Jedenfalls aber wiegen die in Rede stehenden nachbarlichen Belange, was den Brandschutz und den Schutz hochstehender Rechtsgüter angeht, umso schwerer, je eher der Nachbar wegen der Abweichung von einer brandschutzrechtlichen Vorschrift auf die Einhaltung einer anderen Vorschrift gleichsam kompensatorisch angewiesen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. November 1999 - 8 A 10951/99 -, juris Rn. 25: "Je stärker die Interessen des Nachbarn berührt sind, um so gewichtiger müssen die für die Abweichung sprechenden Gründe sein. Soll gar von einer nachbarschützenden Vorschrift abgewichen werden, sind die entgegenstehenden Rechte des Nachbarn materiell mitentscheidend.").

  • VGH Hessen, 06.08.2007 - 4 TG 1133/07

    Baugenehmigungserteilung durch Anordnung nachträglicher Anforderungen; Einzelfall

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.02.2017 - 6 K 913/16
    Gerade bei Abweichungen von § 6 Abs. 5 S. 4 HBO bedarf es privater oder öffentlicher Belange von herausgehobener Bedeutung (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06. August 2007 - 4 TG 1133/07 -, juris Rn. 7; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2003 - 4 UZ 195/03 -, juris).
  • VGH Hessen, 08.03.2012 - 3 A 398/11

    Drehflügelfenster in Brandwand

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.02.2017 - 6 K 913/16
    Es drängt sich vielmehr auf, dass es auch im Hinblick auf § 27 HBO einer formellen Abweichung nach § 63 HBO bedurft hätte, bei der ihrerseits die Bedeutung der Brandschutzvorschriften ("Zweck der jeweiligen Anforderung" nach § 63 Abs. 1 S. 1 HBO ) in den Blick hätte genommen werden müssen (zur Möglichkeit der Abweichung von § 27 Abs. 8 HBO Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08. März 2012 - 3 A 398/11 -, juris Rn. 27 ).
  • VGH Hessen, 24.02.2003 - 4 UZ 195/03
    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.02.2017 - 6 K 913/16
    Gerade bei Abweichungen von § 6 Abs. 5 S. 4 HBO bedarf es privater oder öffentlicher Belange von herausgehobener Bedeutung (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06. August 2007 - 4 TG 1133/07 -, juris Rn. 7; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2003 - 4 UZ 195/03 -, juris).
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